Ballonfahrten mit Alb-Ballooning – Unsere AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Der Anbieter ist Alb-Ballooning, ein zugelassenes Luftfahrtunternehmen, das Ballonfahrten durchführt. Der
Kunde ist derjenige, der den Beförderungsvertrag mit dem Anbieter schließt. Der Fahrgast ist eine natürliche
Person, die an einer solchen Ballonfahrt teilnimmt. Der Kunde kann zugleich Fahrgast sein.
Für pünktliches Erscheinen am Startplatz ist der Fahrgast verantwortlich. Nichterscheinen oder nicht
rechtzeitige Absage führen zum ersatzlosen Verlust des gesamten gezahlten Fahrpreises. Eine rechtzeitige
Absage hat mindestens 72 Stunden vor geplantem Fahrtantritt zu erfolgen. Im Falle verspäteter Absagen
aus nicht wichtigem und triftigem Grund sowie dessen nicht eindeutigen Nachweis ist es möglich, dass der
Anbieter eine Ersatzperson stellt. Für Verspätete wird die Ballonfahrt nicht wiederholt und verfällt somit.
Schadenersatzansprüche wegen wetterbedingten Fahrtabsagen am Startplatz sind ausgeschlossen. Das
Luftfahrtunternehmen ist bemüht, Ihnen rechtzeitig Informationen über die Durchführung der Fahrt zu geben.
Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Luftfahrtunternehmens liegen, eine kürzere Fahrtzeit
bedingen, gilt die Fahrt als vertragsmäßig durchgeführt.
Vertragsschluss
Mit der Buchung erklärt der Kunde verbindlich, beim Anbieter eine Ballonfahrt buchen zu wollen. Der
Anbieter ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach
Eingang bei ihm anzunehmen. Eine Annahme erfolgt schriftlich oder durch Rechnungsstellung.
Der Fahrpreis ist nach Annahme durch den Anbieter fällig. Der angegebene Fahrpreis enthält die gesetzliche
Umsatzsteuer. Der Anbieter kann die Durchführung einer Ballonfahrt verweigern, bis der vollständige
Fahrpreis entrichtet ist.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Unterlagen einen Termin zur Durchführung der Ballonfahrt zu
vereinbaren. Jegliche Terminvereinbarung steht unter dem Vorbehalt geeigneter Witterungsbedingungen.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass ein zunächst vereinbarter Termin auch seitens des Anbieters noch
bis zum Abflugtermin aus Sicherheitsgründen verschoben werden kann.
Der Gutschein ist übertragbar. Er besitzt eine Gültigkeit von zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Die
Gültigkeitsdauer verlängert sich nur dann, wenn jährlich mehrere eine bereits terminlich festgelegte
Ballonfahrten aus Witterungsgründen durch den Anbieter verschoben werden müssen und ein neuer Termin
nicht in dem Jahreszeitraum vereinbart werden kann. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Fahrpreis
nicht mehr zurück erstattet werden.
Alle Buchungen die beim Anbieter eingehen, können vom Anbieter selbst oder von einem anderen
Luftfahrtunternehmen ausgeführt werden. Der Anbieter verpflichtet sich nur Luftfahrtunternehmen die vom
Luftfahrt-Bundesamt abgenommen sind zu beauftragen.
Widerrufsrecht
Ausschließlich der Verbraucher hat ein Widerrufs- und Rückgaberecht.
Er kann die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per
Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen. Auch im Falle des Widerrufs ist
der Verbraucher zur Rücksendung des Gutscheins verpflichtet.
Die Widerrufsfrist beginnt mit der Bestätigung des Dialogfeldes „Online buchen“ nach Kenntnisnahme der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Rückgabe- und Widerrufsrecht erlischt, wenn der Anbieter mit der Ausführung der Dienstleistung mit
ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Rücktritt und Stornierung des Kunden
Der Gutschein ist übertragbar, bedarf aber einer schriftlichen Bestätigung durch das Luftfahrtunternehmen.
Für die Änderung wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Nach Ablauf der Fristen, siehe Widerrufsrecht, bestehen keine Ansprüche mehr zwischen den
Vertragsparteien. Bezahlte Beträge sind nicht rückzahlungsfähig.
Verschiebung von Fahrtterminen
Dem Anbieter steht das Recht zu, den Termin für eine Ballonfahrt aufzuheben, wenn Gründe der
Flugsicherheit, insbesondere Witterungsbedingungen dies erforderlich machen.
2.) Dem Kunden erwächst hieraus kein Rücktrittsrecht oder ein Recht auf Rückerstattung des Fahrpreises,
er hat lediglich ein Recht auf Vereinbarung eines neuen Fahrttermins. Der Kunde wird darauf hingewiesen,
dass eine drei- bis fünfmalige Neuterminierung durchaus üblich ist. Für den Fall der Verschiebung von
Fahrtterminen steht dem Kunden kein Anspruch auf Ersatz des hieraus entstehenden Schadens zu. Beide
Vertragsparteien müssen sich um eine Neuterminierung bemühen.
Nichtteilnahme, Verspätungen
Erscheint ein Fahrgast nicht oder verspätet zu dem vereinbarten Termin, erlischt der Anspruch auf
Durchführung der Ballonfahrt.
Ausschluss von Fahrgästen
Der Anbieter hat das Recht, bestimmte Passagiere aus wichtigen Gründen von der Fahrt auszuschließen.
Der Fahrpreis wird in diesen Fällen nicht zurück erstattet. Das Ausschlussrecht besteht insbesondere bei
Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, oder bei Personen, die Waffen bei sich führen
oder den Sicherheitsanweisungen des Ballonführers nicht Folge leisten.
Von der Beförderung ebenfalls ausgeschlossen sind Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen nur
eine eingeschränkte Fahrtauglichkeit besteht oder innerhalb der Schwangerschaft. Der Fahrgast ist
verpflichtet, dem Anbieter eine solche Einschränkung unverzüglich spätestens vor Fahrtantritt mitzuteilen.
Datenschutz
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen
der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und
gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht
weitergegeben.
Schlussbestimmung
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Ulm.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.